Trauben-
verarbeitung
Lallzyme Hp
flüssiges pektolytisches Enzympräparat mit maximaler Wirkung zur Mostklärung
Flüssige, rein pektolytische Enzymkombination zum effizienten und zügigen Pektinabbau auf der Maische und im Most. Bei Anwendung auf der Maische steigert Lallzyme HP die Pressausbeute und beschleunigt den Pressvorgang. Durch den raschen und effizienten Pektinabbau verkürzt sich anschließend die Sedimentationsdauer und die Flotationsergebnisse werden optimiert. Lallzyme HP ist dabei frei von Nebenaktivitäten.
- beschleunigt den Pressvorgang und erhöht die Saftausbeute
- rascher Pektinabbau für optimale Vorklärung
- sorgt für rasche Sedimentation von Mosten
- wirksam ab > 5 °C
- wirksam auch bei hohen Pektingehalten
Pektinasen
- 1 l HDPE-Flasche
15 x 1 l im Karton
Kühl und trocken lagern (4 bis 8 °C).
Anbruch dicht verschließen und rasch aufbrauchen.
Zolltarifnummer: 35079090
- Lallzyme HP in 10-facher Menge Trinkwasser oder Most lösen und am besten schon bei der Lese unter die Maische mischen.
- Zugabe zu Most oder Maische.
1–2 ml/100 kg
Dosierung pektinreiche Rebsorten 10 °C:
3–5 ml/100 kg für 3–12 Stunden
Generell wird durch Bentonitgabe das Enzym inaktiviert.
Verwenden Sie kein Bentonit während des Enzymeinsatzes. Praxisübliche SO2-Gaben beeinflussen die Enzymwirkung nicht.
Das Produkt ist frei von Zimtsäureesterase-Aktivität und vermeidet dadurch die unerwünschte Bildung von Vinylphenolen. Diese sind Auslöser vorzeitiger Alterung.
Sicherheitsdatenblatt beachten
gemäß VO (EU) 2018/848
gemäß VO (EU)
1169/2011
pflicht
gemäß VO (EG) 1829/2003 u. VO (EG) 1830/2003
Alfred-Nobel-Straße 9
55411 Bingen
bindend. Da die konkrete Anwendung dieses Produktes nicht in der Hand der ZEFÜG GmbH & Co. KG liegt, wird keinerlei
Gewährleistung für die erzielbaren Ergebnisse des Produktes oder Schäden durch fehlerhafte Anwendung übernommen.
Die Informationen dieses Dokumentes sind nicht für alle Fragestellungen in der Praxis als vollständig anzusehen. Das Produkt unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle, die den Käufer jedoch nicht von einer Wareneingangsprüfung entbindet.