Non Saccs
Level2 Flavia
Metschnikowia pulcherrima-Hefe mit hoher Synthese von Fruchtestern
Spezielle Hefeselektion der Spezies Metschnikowia pulcherrima. Diese Hefe zeichnet sich durch eine hohe Produktion intensiver Fruchtaromen aus. Level2 Flavia ist nur bedingt alkoholtolerant. Um den Wein zu vergären, ist eine zweite Hefegabe mit einem Saccharomycet notwendig.
- für gut vorgeklärte Moste
- hohe ß-Glucosidase- und a-L- Arabinofuranosidaseaktivität für optimierte Freisetzung von Fruchtaromen
- mittlerer Nährstoffbedarf
- nach 24 Std. sequentielle Zugabe von Saccharomyces cerevisiae notwendig
Trockenreinzuchthefe, E491
- 500 g Vakuumbeutel
20 x 500 g im Karton
Alle Hefen werden in Aluminiumverbundfolie vakuumverpackt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf jeder Packung zu finden.
Angebrochene Packungen sind umgehend aufzubrauchen, da
es durch Zutritt von Luft und Feuchtigkeit rasch zu Aktivitäts-verlusten kommen kann.
Für maximale Haltbarkeit trocken und bei unter 10 °C lagern.
Zolltarifnummer: 21021090
- 1. Hefezugabe FLAVIA: Die Hefe zum Rehydrieren in die 10-fache Menge Wasser bei 30 °C klumpenfrei einrühren, ggf. einen Rehydrierungsnährstoff (z.B. Go-Ferm) vorschalten.
- 15 Minuten quellen lassen.
- Der Hefesuspension portionsweise Most beimischen, damit
sich die Temperatur schrittweise der Mosttemperatur nähert, dabei Temperatursprünge von mehr als 10 °C vermeiden und zwischen den Mostzugaben maximal 20 Minuten warten. - Zugabe zum Most.
- 2. Hefegabe Saccharomycess cerevisiae: Nach 24–36 Std. die Gärhefe entsprechend des jeweiligen Produktdatenblatts rehydrieren und zum Gebinde geben. Empfohlen wird eine Hefe mit Thiolkapazität, z. B. Lalvin QA 23, Enoferm Simi White, Lalvin Sauvy, o. Ä.
Der maximale Gesamt-SO2 Gehalt darf 15 mg/l nicht überschreiten.
Der optimale Temperaturbereich für eine maximale Aromaasubeute liegt bei 18–20 °C.
Eine Hefeernährung 2–3 Tage nach Gärbeginn (z.B. mit Anavital Extra) ist zu empfehlen, um saubere und reintönige Weine zu erhalten.
gemäß VO (EU) 2018/848
gemäß VO (EU)
1169/2011
pflicht
gemäß VO (EG) 1829/2003 u. VO (EG) 1830/2003
Alfred-Nobel-Straße 9
55411 Bingen
bindend. Da die konkrete Anwendung dieses Produktes nicht in der Hand der ZEFÜG GmbH & Co. KG liegt, wird keinerlei
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Die Informationen dieses Dokumentes sind nicht für alle Fragestellungen in der Praxis als vollständig anzusehen. Das Produkt unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle, die den Käufer jedoch nicht von einer Wareneingangsprüfung entbindet.