Nährstoffe
ANAVITAL System Arome
Nährstoffkit für fruchtige und trockene Weißweine
Anavital System Arome ist ein Systemnährstoff mit 3 Stufen für trockene, fruchtige und aromatische Weißweine. Durch seine Zusammenstellung deckt das Produkt den Nährstoffbedarf in jeder Phase der alkoholischen Gärung optimal ab. In Phase 1 erhält die spätere Gärhefe bereits im Hefeansatz die notwendigen Spurenelemente und Vitamine für einen sicheren Gärverlauf. In Phase 2 werden dem Most inaktivierte Hefen mit einem hohen Anteil an Glutathion zugesetzt, um im späteren Reifungsverlauf des Weines die Haltbarkeit der Aromen zu sichern. In Phase 3 wird dem gärenden Most nochmals inaktivierte Hefe zugesetzt, die eine sichere Endgärung und Reintönigkeit des späteren Weines fördert. Zusätzlich wird zur maximalen Aromafreisetzung eine hoch aktive Beta-Glucosidase zugeführt, die an Zuckern gebundene Aromen freisetzt und dadurch die Fruchtausprägung deutlich steigert.
- optimale Nährstoffkombination für sichere Endgärung in den Bereich "trocken"
- schützt vor stockender Gärung
- steigert die Aromaausbeute bei der Gärung
- reduziert die Neigung zu Fehltönen
inaktivierte Hefen, mikrokristalline Cellulose, Beta-Glucosidase, Thiamin Hydrochlorid
- für 100hl im Karton
Kühl und trocken lagern. Anbruch dicht verschließen und rasch aufbrauchen.
- 20 g/hl vom ACTIVATOR in der 10-fachen Wassermenge (43 °C) suspendieren. Im Anschluss die gewünschte Reinzuchthefe zugeben und entsprechend der Packungsanweisung weiter vorbereiten.
- 20 g/hl AROMA PROTECT in der 10-fachen Menge Most suspendieren und dem vorgeklärten Most zugeben.
- Nach 50–70 % der Gärung: 40 g/hl AROME COLLECT in der 10-fachen Weinmenge suspendieren und langsam dem Gärgebinde zuführen (Schaumbildung möglich).
- Als weiteren Hefenährstoff dürfen zusätzlich bis zu 100 g/hl Diammoniumphosphat (DAP) eingesetzt werden.
Bei höheren Dosierungen werden die weingesetzlichen Grenzwerte überschritten. Die Dosagemenge von DAP richtet sich nach dem im Most enthaltenen anorganischen Sticksoff. Diesen Wert im Fachlabor ermitteln lassen.
gemäß VO (EU) 2018/848
gemäß VO (EU)
1169/2011
pflicht
gemäß VO (EG) 1829/2003 u. VO (EG) 1830/2003
Alfred-Nobel-Straße 9
55411 Bingen
bindend. Da die konkrete Anwendung dieses Produktes nicht in der Hand der ZEFÜG GmbH & Co. KG liegt, wird keinerlei
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Die Informationen dieses Dokumentes sind nicht für alle Fragestellungen in der Praxis als vollständig anzusehen. Das Produkt unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle, die den Käufer jedoch nicht von einer Wareneingangsprüfung entbindet.