Nährstoffe
ANAVITAL Extra
komplexer Hefenährstoff aus inaktivierten Hefen, DAP, Cellulose und Vitamin B1
Anavital Smart ist eine ausgewogene Kombination aus organischen und mineralischen Nährstoffen zur optimalen Versorgung der Hefe. Es besteht aus schnell verfügbarem DAP, inaktivierten Hefen mit hohem Gehalt an wichtigen Eiweißverbindungen, Microcellulose zur Erhöhung der Oberfläche bei gut vorgeklärten Mosten und Vitamin B1. Dieses katalysiert die Reaktion von Acetaldehyd zu Ethanol und reduziert so den SO2-Bedarf des fertigen Weins. Geeignet vor allem für Moste mit hohem Vorklärgrad (z. B. nach Flotation). Das Produkt nicht mehr zu abklingenden oder stockenden Gärungen geben.
- optimale Nährstoffkombination für stark vorgeklärte Moste
- Ausgleich von Nährstoffmangel bei geschädigtem Lesegut und Mosten aus gestressten Rebanlagen
- steigert die Leistungsfähigkeit der Hefezellen
- verringert die Neigung zu Böckser und reduziert die Neigung zu Fehltönen
- verbessert die Aromabildung der Hefen
Diammoniumphosphat, inaktivierte Hefen, mikrokristalline Cellulose, Thiamin Hydrochlorid
- 2,5 kg Aluminiumverbundverpackung
4 x 2,5 kg im Karton - 10 kg Karton
Kühl und trocken lagern. Anbruch dicht verschließen und rasch aufbrauchen.
Zolltarifnummer: 38210000
- Anavital Extra im zweiten Gärdrittel (70–30 °Oe) schrittweise zugeben.
- Ist dies nicht möglich, die komplette Dosage des Präparats 2–3 Tage nach dem Gärbeginn zugeben.
- Anavital Extra in der 10-fachen Menge Wein oder Wasser suspendieren und langsam dem Gärgebinde zuführen. (Schaumbildung möglich)
- Eine Sauerstoffgabe (Belüften der Hefe über Makrooxidation) erhöht die Nährstoffaufnahme der Hefen.
max. zulässige Dosage: 120 g/hl Die benötigte Menge richtet sich nach dem Gesundheitszustand der Trauben, der Nährstoffversorgung des Mostes und den angestrebten Gärbedingungen.
Wenn sehr hohe Mostgewichte vorliegen oder besonders schwierige Gärbedingungen zu erwarten sind und das Gärende sicher im Bereich trocken sein soll, ist die zusätzliche Anwendung eines Aktivators (z. B. Go-Ferm) ratsam.
gemäß VO (EU) 2018/848
gemäß VO (EU)
1169/2011
pflicht
gemäß VO (EG) 1829/2003 u. VO (EG) 1830/2003
Alfred-Nobel-Straße 9
55411 Bingen
bindend. Da die konkrete Anwendung dieses Produktes nicht in der Hand der ZEFÜG GmbH & Co. KG liegt, wird keinerlei
Gewährleistung für die erzielbaren Ergebnisse des Produktes oder Schäden durch fehlerhafte Anwendung übernommen.
Die Informationen dieses Dokumentes sind nicht für alle Fragestellungen in der Praxis als vollständig anzusehen. Das Produkt unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle, die den Käufer jedoch nicht von einer Wareneingangsprüfung entbindet.