Hefen
Technische Information

Lalvin EC 1118 Bio

Saccharomyces cerevisiae

Produkteigenschaften

Nach Bio-Standard produzierte und zertifizierte, gärstarke Hefe zur Herstellung von Sektgrundweinen und zur zweiten Gärung von Sekt. Die aromatisch eher neutrale Hefe gärt schnell, zuverlässig und hat ein rasches und kompaktes Absetzverhalten. Außerdem ist der Stamm durch seine starken Gäreigenschaften gut zur Nachbeimpfung bei Gärstockungen geeignet.

Spezielle Vorzüge
  • produziert und zertifiziert nach Bio-Standard
  • sehr alkoholresistent
  • Terpenfreisetzung durch ß-Glucosidaseaktivität
  • sehr zuverlässige Endvergärung auch bei ungünstigen Bedingungen
  • gute Glycerinbildung
  • geringer Nährstoffbedarf
INHALTSSTOFFE

Trockenreinzuchthefe

Verpackung & Lagerung
  • 500 g Vakuumbeutel
    20 x 500 g im Karton

Alle Hefen werden in Aluminiumverbundfolie vakuumverpackt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf jeder Packung zu finden.
Angebrochene Packungen sind umgehend aufzubrauchen, da
es durch Zutritt von Luft und Feuchtigkeit rasch zu Aktivitäts-verlusten kommen kann.

Zolltarifnummer: 21021090

ANWENDUNG & DOSAGE
  • Die Reinzuchthefe zum Rehydrieren in die 10-fache Menge Wasser bei 38 °C klumpenfrei einrühren, ggf. einen Rehydrierungsnährstoff (z. B. Go-Ferm) vorschalten.
  • 15 Minuten quellen lassen.
  • Der Hefesuspension portionsweise Most beimischen, damit
    sich die Temperatur schrittweise der Mosttemperatur nähert, dabei Temperatursprünge von mehr als 10 °C vermeiden!
  • Zugabe zu Most oder Maische.
Bei normalen Gärbedingungen werden 25 g/hl
empfohlen. Bei schwierigen Gärbedingungen
bis zu 50 g/hl.

Ausreichend Kontakt der Hefesuspension mit Sauerstoff bei der Rehydratisierung und Akklimatisierung fördert die Sterolsynthese der Hefen. Bessere Vitalität und Toleranz der Hefen gegenüber der Umgebung sind das Ergebnis einer sorgfältigen Hefevorbereitung.

Eine Hefeernährung 2–3 Tage nach Gärbeginn (z.B. mit Anavital Extra) ist zu empfehlen, um saubere und reintönige Weine zu erhalten.

Gefahrstoff
Nein
BIO-Zulassung
gemäß VO (EU) 2018/848
Ja
Allergenfrei
gemäß VO (EU)
1169/2011
Ja
Deklarations-
pflicht
Nein
Vegan
Ja
GVO-frei
gemäß VO (EG) 1829/2003 u. VO (EG) 1830/2003
TI Lalvin EC 1118 Bio | Erstellt: DBO, 15.03.2024 | Korrektur: CSP, 18.03.2024 | Freigabe: CSP, 19.03.2024 | RevDat: - | Vers.: 1.0 Ersetzt: -
ZEFÜG GmbH & Co. KG
Alfred-Nobel-Straße 9
55411 Bingen
Alle Informationen dieses Dokuments beruhen auf Messungen und Beobachtungen, sind ohne Gewähr und nicht rechtlich
bindend. Da die konkrete Anwendung dieses Produktes nicht in der Hand der ZEFÜG GmbH & Co. KG liegt, wird keinerlei
Gewährleistung für die erzielbaren Ergebnisse des Produktes oder Schäden durch fehlerhafte Anwendung übernommen.
Die Informationen dieses Dokumentes sind nicht für alle Fragestellungen in der Praxis als vollständig anzusehen. Das Produkt unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle, die den Käufer jedoch nicht von einer Wareneingangsprüfung entbindet.
1