Hefen
IOC 18-2007
Hefe für die Flaschengärung von Sekt
Robuster Hefestamm zur Vergärung von Sekt im Flaschen- und Tankgärverfahren. 18-2007 gärt auch unter schwierigen Bedingungen (niedriger pH-Wert, niedrige Temperaturen) und zeichnet sich durch ihr dezentes, frisches Aroma aus. Die Hefe eignet sich auch für die Vergärung der Grundweine mit frischem Charakter und dezenter, citrusartiger Aromatik.
- geringe Bildung von flüchtiger Säure
- geringe Produktion von SO2
- hohe Alkoholtoleranz von > 15 Vol.-%
- sehr geringe Schaumbildung
Trockenreinzuchthefe, E491
- 500 g Vakuumbeutel
20 x 500 g im Karton
Alle Hefen werden in Aluminiumverbundfolie vakuumverpackt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf jeder Packung zu finden.
Angebrochene Packungen sind umgehend aufzubrauchen, da
es durch Zutritt von Luft und Feuchtigkeit rasch zu Aktivitäts-verlusten kommen kann.
Zolltarifnummer: 21021010
- Hefe für die zweite Gärung sollte besonders gut angezogen werden, um unter den schwierigen Bedingungen eine hohe Zellzahl zur sicheren Endvergärung zu generieren. Der Ansatz mit 500 g Hefe (für 50 hl Grundwein) hat am Ende ein Volumen von 250 l.
- Für einen Ansatz mit 500 g IOC 18-2007: 10 Liter Wasser mit
43 °C in ein ausreichend großes Gefäß geben und 500 g Hydra PC einrühren. - Wenn die Temperatur auf 38 °C gefallen ist, wird die Hefe eingerührt. Den Ansatz für 15–20 Minuten quellen lassen.
- Anschließend 10 l Grundwein, 4,75 kg Zucker (als Likör) und 5 g Phosphates Titrés zugeben. Das Ganze bei 20 °C quellen lassen und zwei mal täglich die Dichte messen.
- Wenn die Dichte 30 °Oe erreicht hat (nach 12–24 Stunden) werden weitere 182 l Grundwein, 20 l Wasser, 250 g Anavital Spezial und 12 kg Zucker (als Likör) zugegeben. Erneut bei
20 °C kultivieren und die Dichte kontrollieren. Die Dichte sollte immer über 0 °Oe liegen und die Dichteabnahme sollte zwischen 10 und 12 °Oe pro Tag liegen. - Wenn der Ansatz in Richtung 0 °Oe geht (nach ca. 2 Tagen), ist die Hefe einsatzbereit.
50 g/hl bei einfachem Gäransatz für die 2. Gärung
20–30 g/hl für die Vergärung von Grundweinen
gemäß VO (EU) 2018/848
gemäß VO (EU)
1169/2011
pflicht
gemäß VO (EG) 1829/2003 u. VO (EG) 1830/2003
Alfred-Nobel-Straße 9
55411 Bingen
bindend. Da die konkrete Anwendung dieses Produktes nicht in der Hand der ZEFÜG GmbH & Co. KG liegt, wird keinerlei
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Die Informationen dieses Dokumentes sind nicht für alle Fragestellungen in der Praxis als vollständig anzusehen. Das Produkt unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle, die den Käufer jedoch nicht von einer Wareneingangsprüfung entbindet.