Bakterien

Technische Information

Oenococcus oeni Z15

Starterkultur (Oenococcus oeni) für die malolaktische Fermentation

Produkteigenschaften

Bakterienkultur zur kostenbewussten Direktbeimpfung (ohne Reaktivierungsschritt) von großen Gebinden. Z15 ist eine robuste Kultur für eine sichere simultane oder sequentielle MLF in Rotweinen. Sie zeichnet sich durch eine gute Produktion von Fruchtestern aus und stabilisiert die Farbe von Rotweinen.

Spezielle Vorzüge
  • Oenococcus oeni
  • pH-Toleranz: ≥ 3,2
  • Alkoholtoleranz: ≤16 Vol.-%
  • mehr Frucht, Körper und Volumen nach der Fermentation
INHALTSSTOFFE

Bakterien (Oenococcus oeni sp.)

Verpackung & Lagerung
  • 250 g (250 hl) Aluminiumverbundfolie

Original verpackt und bei den vorgeschriebenen Lagerbedingungen ist die Produktqualität bis zum angegebenen MHD (max. 18 Monate bei +4 °C bzw. 36 Monate bei -18 °C; siehe Packung) garantiert. Geöffnete Packung umgehend verwenden.

Zolltarifnummer: 30029050

ANWENDUNG & DOSAGE
  • Für die simultane Beimpfung (Co-Inokulation) die Starterkultur 24 Std. nach der Hefegabe direkt trocken zum Gebinde geben. Für eine sequentielle MLF kann die Kultur in die abklingende Gärung oder anschließend an die Gärung zugegeben werden. 
  • Für eine bessere Verteilung kann der Packungsinhalt auch in der 10-fachen Menge Wasser suspendiert werden. Die Zugabe sollte dann nach spätestens 15 Minuten erfolgen, um einen Aktivitätsverlust der Bakterien zu vermeiden. 
  • Bei einer sequentiellen MLF empfiehlt sich immer der Einsatz eines Aktivators. 
1 g/hl

Der Äpfelsäureabbau beginnt gegen Ende der alkoholischen Gärung, nutzt die Gärungsrestwärme optimal und führt so zu einer zügigen malolaktischen Fermentation mit den gewünschten sensorischen Eigenschaften. Die Temperatur sollte während der malolaktischen Fermentation zwischen 18 und 27 °C liegen. Bei Bedingungen im Grenzbereich der Leistungsmatrix wird der Einsatz von Nährstoffen wie Anavital ML dringend empfohlen.

Gefahrstoff
Nein
BIO-Zulassung
gemäß VO (EU) 2018/848
Ja
Allergenfrei
gemäß VO (EU)
1169/2011
Ja
Deklarations-
pflicht
Nein
Vegan
Ja
GVO-frei
gemäß VO (EG) 1829/2003 u. VO (EG) 1830/2003
TI Oenocuccus Oeni Z15 | Erstellt: FSC, 08.08.2023 | Korrektur: DBO, 24.11.2023 | Freigabe: CSP, 15.01.2024 | RevDat: - | Vers.: 1.0 Ersetzt: -
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